Wahlleiter will Kandidatur der DKP zu den Bundestagswahlen verhindern

Am 12. Mai 2020 bestätigte der Bundeswahlleiter die mögliche Kandidatur unserer Partei: „Die Prüfung Ihrer Anzeige hat ergeben, dass die formellen Anforderungen nach § 18, 2 Bundeswahlgesetz erfüllt werden.“ Am 8. Juli 2021 verkündete eben jener Bundeswahlleiter, dass er der DKP den Parteistatus aberkennen will und die DKP somit nicht kandidieren kann. Seine Begründung: „Fristen sind Fristen“ und damit zielt er auf die vermeintliche nicht rechtzeitig erfolgte Abgabe von jährlichen Rechenschaftsberichten.

Wir halten dazu fest: Der formelle Vorwurf des Bundeswahlleiters zielt auf die verspätete Abgabe der Rechenschaftsberichte der DKP an den Deutschen Bundestag. Dies ist ein Vorwand. Nach diesen Bestimmungen verliert eine Vereinigung ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie ihrer Pflicht zur Rechenschaftslegung sechs Jahre nicht nachkommt. Die DKP hat den Rechenschaftsbericht 2017 eingereicht, bereitet den 2018er Bericht gerade vor und wird ihn bis Ende des Monats testieren lassen. Seit Jahrzehnten wird eine verzögerte Abgabe durch die Behörden toleriert, zumal die DKP keinerlei staatliche Zuschüsse erhält. Es gab keine Mahnungen oder Fristsetzungen durch die Behörden. Es gibt also keinerlei Veranlassung für den Entzug des Parteienstatus.

Wir werden innerhalb der vom Wahlleiter gesetzten Frist von 4 Tagen (!) Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Nach den Angriffen auf die Rote Hilfe, auf Campact, auf Attac oder die VVN/BdA nun also der Angriff auf uns. Doch für uns heißt das: Jetzt erst recht! Wir werden unsere Anstrengungen verdoppeln und gegen Sozial- und Demokratieabbau, für Frieden und Abrüstung kämpfen.

Wer für diese Ziele mit uns kämpfen will, ist herzlich eingeladen. Mail an kvv@dkp-muenchen.de genügt. Wir melden uns.

Der Gang zum Bundesverfassungsgericht kostet – nie eingeplantes – Geld. Wer uns in der Wahrnehmung unserer demokratischen Rechte finanziell unterstützen will, den bitten wir um Überweisung auf das Konto:

Kontoinhaber: DKP-Parteivorstand

IBAN: DE63430609674002487501

Stichwort: Wahl 2021/München

Aktualisierung vom 27. Juli 2021: Verfassungsgericht weißt Angriff auf die DKP zurück