Erklärung zur Polizeiaktion im Hans-Beimler-Zentrum
Dokumentiert: Hans-Beimler-Verein verurteilt Polizeiaktion im Vereinszentrum
Am Mittwoch, 1. März 2023, kam es in den Räumlichkeiten des Hans-Beimler-Zentrums in Augsburg-Oberhausen zu einer überzogenen und unverhältnismäßigen Polizeiaktion gegen Nutzerinnen und Nutzer der von unserem Verein betriebenen Einrichtung.
Während im Zentrum eine Zusammenkunft stattfand, zu der die veranstaltende Gruppe öffentlich eingeladen hatte, besetzten rund 20 Polizeibeamte in Kampfmontur die Räumlichkeiten und setzten die Anwesenden fest. Unter den Festgehaltenen befanden sich mehrere Minderjährige, denen nicht die Möglichkeit gegeben wurde, Erziehungsberechtigte hinzuzuziehen. Nachdem alle Personen einzeln durchsucht und ihnen u.a. Mobiltelefone abgenommen wurden, wurden sie des Ortes verwiesen. Anschließend durchsuchten die Polizisten die gesamten Räumlichkeiten des Hans-Beimler-Zentrums. Damit ist nicht nur eine einzelne Gruppe von der Polizeiaktion betroffen, sondern alle Nutzerinnen und Nutzer unseres Zentrums. Zudem hat das martialische Auftreten der Beamten während der Razzia die teilweise älteren Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses in Angst und Schrecken versetzt.
Der Hans-Beimler-Verein e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und betreibt das Hans-Beimler-Zentrum als Kultur- und Versammlungsstätte, um Gruppen und Initiativen in Augsburg die Möglichkeit zu geben, außerhalb kommerzieller Angebote zusammenzukommen und Aktivitäten zu entwickeln. Das Zentrum wird regelmäßig von einer Vielzahl unterschiedlicher Gruppen genutzt, unter ihnen antifaschistische und Friedensinitiativen, gewerkschaftliche Strukturen und Jugendorganisationen.
Die Polizeiaktion vom Mittwoch stellt die weitere Arbeit des Zentrums in Frage. Wenn die das Zentrum nutzenden Gruppen befürchten müssen, in das Visier des Staatsschutzes zu geraten, entzieht das der Zusammenarbeit über politische und kulturelle Unterschiede hinweg die Grundlage.
Wir protestieren gegen den Angriff auf ein demokratisches Kultur- und Veranstaltungszentrum und fordern die Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände sowie die Löschung angefertigter Foto- und Filmaufnahmen. Als Verein behalten wir uns weitere – auch juristische – Schritte gegen die ungerechtfertigte und nach unserer Ansicht rechtswidrige Hausdurchsuchung vor.
Hans-Beimler-Verein e.V.
Der Vorstand
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