Bundesarbeitsgericht verhöhnt Leiharbeiter

Nicht mal ein Inflationsausgleich: BMW-Leiharbeiter*innen kämpfen um eine "Inflationsprämie" Foto: AufDraht

Mit Urteil vom 2. Juni hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zu Equal Pay – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – hinweggesetzt. Der EUGH hatte entschieden: Wird equal pay in der Leiharbeit über die Anwendung eines Tarifvertrages nicht gewährt, müssen die davon Betroffenen einen Nachteilsausgleich erhalten. Das kann bzw. sollte z. B. in Form von mehr Urlaubstagen, Urlaubsgeld oder der Gewährung einer anderen Leistung geschehen. Jetzt hat das BAG dem Kapital unter die Arme gegriffen und gegen equal pay entschieden: Der Nachteilsausgleich sei dadurch gewährt, dass den von Leiharbeit Betroffenen, wenn der Verleiher keine Aufträge hat („verleihfreie Zeit“), der Lohn fortgezahlt wird.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung und Labournet.de)

Meldung aus AufDraht Juni 2023